Und die deutsche Regierung tut weiterhin nichts, um den eigenen Bürger*innen ein rechtsstaatliches Verfahren oder auch nur menschenrechtskonforme Haftbedingungen zu garantieren, wie es eigentlich ihre verdammte Aufgabe wäre.
Konsequenzen hat die unrechtmäßige Auslieferung und die Verletzung der Grundrechte eines Menschen deutscher Staatsangehörigkeit für die Verantwortlichen bis heute wohl auch nicht.Der Vater rief Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) auf, nun tätig zu werden, damit Maja T. zurück nach Deutschland komme. Ungarn hat zugesichert, dass die Freiheitsstrafe von T. auch in Deutschland vollstreckt werden könne.
Das ist der einzige kleine Lichtblick an dem Ganzen.
Warum aber die für die Auslieferung Verantwortlichen noch kein Berufsverbot haben, verstehe ich einfach nicht.
Dass sie nach dem Urteil schnell schnell fortgeschafft wurde, bevor das BVerfG reagieren konnte, riecht für mich nach “Wir wollen gar nicht erst riskieren, dass der Rechtsweg uns dazwischenkommt”. Auch nur einen Tag zu warten, ob/wie das BVerfG reagiert, wäre genug gewesen, da die Anordnung ja am Morgen kam. Sonst hat der Amtsschimmel es ja auch nie eilig.
Was ich damit sagen will: Verletzung der Grundrechte ist nur die halbe Klage, die hier erhoben gehört. Selbst wenn die Anordnung “zu spät” kam, ist ihre Verletzung eine Missachtung des Gerichts. “Ich wusste zu dem Zeitpunkt nichts von der Anordnung” - Ja Pech, hättest halt noch einen Tag gewartet ob eine kommt. Selbst eine Woche Verzögerung macht doch weder für euch, noch für Ungarn, noch für die Kosten einen großen Unterschied.
Für Maya halt schon.
Jaja aber musst du verstehen, Maja hat bestimmt mal was kritisches gegenüber dem Staat gesagt und damit jegliche Grundrechte verwirkt
zl;ng:
- 2023 Proteste gegen Nazis in Ungarn, Nazis körperverletzt
- Zurück in D-land, später 2023 recthswidrig* wieder nach HU ausgeliefert!
- 2025 Verurteilt wg. Körperverletzung und Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation, oder so
Ist doch nix neues mehr dass HU, trotz EU-Mitgliedschaft, kein Rechtsstaat mehr ist.
* Im Februar 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren ausdrücklich die Auslieferung von Maja T. gerügt. Diese sei rechtswidrig gewesen, da das Kammergericht, das die Auslieferung für zulässig erklärt hatte, seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden sei.
Gut, dass Dobrindt den Linksextremismus zur Chefsache erklärt hat, dann können wir solche Meilensteine der Rechtsgeschichte bald selbst schreiben und sind nicht auf Ungarn angewiesen /s
Erstmal Artikel 16 des Grundgesetzes getreten
Auslieferung an EU und internationaler Gerichtshof sind doch explizit erlaubt.
Schon aber
soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Und
[…] nach Ungarn ausgeliefert worden - das Bundesverfassungsgericht hatte dies untersagt.
Zumindest unser Gericht, zuständig für solche Fragen, hat da wohl seine bedenken bezüglich des letzten Satz Abschnitts.



